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Kleinstprojekte der Botschaft Gaborone 2022

Händewaschen

Händewaschen, © dpa-Zentralbild

Artikel

Mit Mitteln des Kleinstprojektefonds werden Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter und bedürftiger Bevölkerungsgruppen gefördert. Hauptziel ist es, einen unmittelbaren Beitrag zur Förderung der Chancengleichheit in Botswana unter der Prämisse “Hilfe zur Selbsthilfe” zu leisten.

Folgende Informationen sollten aus dem Projektantrag klar ersichtlich sein:

  • Wer führt die Kleinstmaßnahme durch?
  • Konkrete Beschreibung der Maßnahme
  • Voraussichtlicher Durchführungszeitraum
  • Finanzierungsübersicht mit Kostenvoranschlägen von mindestens zwei unterschiedlichen Anbietern
  • Benennung möglicher Folgekosten (die Projektträger müssen in der Lage sein, die möglichen Folgekosten selbst zu tragen)

Förderungswürdig sind Kleinstprojekte, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Zuwendungsbetrag von 5.000 bis 10.000 EUR (Gegenwert in Pula, je nach Umtauschkurs)
  • Projekte müssen Innerhalb des Förderjahres abgeschlossen und abrechenbar sein und keine wiederkehrenden Verpflichtungen beinhalten
  • Keine laufenden oder wiederkehrenden Kosten (Gehälter, Spesen, Verwaltungs- und Reisekosten, etc.)
  • Materialien und Geräte für die Durchführung sollten, soweit möglich, in Botsuana beschafft werden
  • Vorrangig behandelt werden Projekte, zu denen der lokale Partner einen finanziellen Beitrag leisten und/oder durch ihre Arbeitskraft zur Durchführung beitragen kann

Maßnahmen, für die eine finanzielle Beteiligung -- nicht -- in Betracht kommt:

  • Unterstützung von Einzelpersonen oder bereits privilegierten Gruppen
  • Maßnahmen, die bereits von staatlichen deutschen Entwicklungshilfeorganisationen (GIZ, CIM, DED, KfW) oder anderen von der deutschen Regierung geförderten Institutionen (z. B. kirchliche Institutionen, NROs) oder Internationalen Organisationen, an die die deutsche Regierung regelmäßig Beiträge zahlt (z. B. UN, WHO, UNDP), gefördert werden.
  • Maßnahmen, bei denen die Nachfolgekosten nicht vom lokalen Partner getragen werden können
  • Finanzierung von Landkauf
  • Maßnahmen, die den Polizei- oder Militärbereich betreffen

Einreichung der Projektvorschläge und Auswahlverfahren:

Projektvorschläge sollten bis spätestens 29. April 2022 bei der Botschaft eingereicht werden, um für eine mögliche Förderung im Jahr 2022 berücksichtigt zu werden.

Postalisch: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, P.O. Box 315, Gaborone

E-Mail: info@gabo.diplo.de.

Im zweiten Quartal 2022 wird ein Botschaftsausschuss die eingereichten Vorschläge sichten, bewerten und falls notwendig weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss des Auswahlprozesses werden erfolgreiche Bewerber von der Botschaft kontaktiert und erhalten weitere Informationen.

Antragsformulare sind im Bereich Entwicklungszusammenarbeit der Deutschen Botschaft (siehe Link unten) oder auf Anfrage per E-Mail (info@gabo.diplo.de) erhältlich.

Weitere Informationen

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