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Lebensbescheinigung und Rente
Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com
Rente
In Rentenangelegenheiten können die Auslandsvertretungen nur Rat und allgemeine Auskünfte erteilen. Renten- und andere Anträge auf Sozialleistungen können durch die Auslandsvertretung entgegengenommen und weitergeleitet werden. Einen guten Überblick über die Rentenversicherung bietet die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund. www.deutsche-rentenversicherung.de
Lebensbescheinigung
Mit der Lebensbescheinigung wird bestätigt, dass die in dem Dokument aufgeführte Person bei der Botschaft vorgesprochen hat.
Eine Lebensbescheinigung kann daher nur ausgestellt werden, wenn die betroffene Person mit einem gültigen Ausweisdokument (z.B.: Reisepass) bei der Botschaft vorspricht. Lebensbescheinigungen, die für Rentenzwecke in Deutschland benötigt werden, sind kostenlos. In der Regel wird jährlich eine Lebensbescheinigung von den deutschen Rentenversicherungen verlangt.
Bitte vereinbaren Sie auch für eine Lebensbescheinigung telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin.
Weitere Informationen
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