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Botsuana: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 21.11.2024
(Unverändert gültig seit: 02.09.2024)

Letzte Änderungen:
Reiseinfos - Verkehr
Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist stabil. Demonstrationen können dennoch nicht ausgeschlossen werden.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate war auf einem niedrigen Niveau, ist jedoch in jüngster Zeit stark angestiegen. In Gaborone und anderen Städten kommen Taschendiebstähle und Kreditkartenraub vor. Einbrüche und Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, haben – auch unter Anwendung von Waffengewalt – zugenommen, sodass besondere Vorsicht geboten ist.

  • Verhalten Sie sich unauffällig und verzichten Sie auf teuren Schmuck oder extravagante Kleidung.

  • Gehen Sie, wenn möglich, in kleinen Gruppen mit lokaler Begleitung aus.

  • Lassen Sie keine Wertgegenstände oder Dokumente, insbesondere keine von außen sichtbaren Taschen, im Auto zurück.

  • Halten Sie Fenster und Türen an Fahrzeugen verschlossen und verriegelt, um Raubüberfälle an roten Ampeln zu verhindern.

  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie auf Flughäfen, an Busbahnhöfen oder auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht überwiegend heißes und trockenes Wüstenklima mit kühlen Wintern.

Botsuana leidet gelegentlich unter Überschwemmungen und Dürren. Vor allem in Dürreperioden zwischen Mai und September kommt es in Botsuana immer wieder zu Buschbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss dann gerechnet werden.

Botsuana liegt in einer latent seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.

Diese überschreiten nur äußerst selten die Wahrnehmungsschwelle.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Seit dem 16. August 2024 werden an allen Grenzübergängen bei der Einreise nach Botsuana Maßnahmen zur Eindämmung der MPOX-Ausbreitung durchgeführt. Diese bestehen in einer Temperaturmessung und dem Ausfüllen eines zweiseitigen Fragebogens. In Botsuana ist nach aktuellem Stand bisher kein Fall einer MPOX-Erkrankung gemeldet worden.

Neben einem Inlandsflugnetz gibt es Eisenbahn- und Busverbindungen.
Es herrscht Linksverkehr. Nach Einbruch der Dunkelheit ist das Unfallrisiko aufgrund von schlecht oder gar nicht beleuchteten Fahrzeugen, Hindernissen (z.B. abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge) und durch Wild- und freilaufende Haustiere (z.B. Rinder oder Esel) auf den Straßen extrem hoch.
In abgelegenen Gebieten gibt es nur wenige Tankstellen.
Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Nationalpark, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich. Öffentliche Verkehrsmittel (Klein- und Überlandbusse) sind meist in einem schlechten technischen Zustand, Qualifizierung, Fahrt- und Ruhezeiten der Fahrer werden in der Regel nicht überwacht. In größeren Städten wie Gaborone, Francistown, Kasane und Maun gibt es zuverlässige Mietwagenfirmen.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Achten Sie auf ausreichend Treibstoff und Wasser.
  • Nutzen Sie möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere keine Kleinbusse.

Führerschein

Es ist entweder der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein, oder zumindest einer amtlichen Übersetzung des deutschen Führerscheins in die englische Sprache erforderlich.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Botsuana nicht strafbar, ein entsprechendes Gesetz wurde vom obersten Gericht in Botsuana aufgehoben. Ein Großteil der Bevölkerung hegt allerdings weiterhin Vorbehalte gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.

Rechtliche Besonderheiten

Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, darunter z.B. das Parlamentsgebäude, zu fotografieren.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Pula (BWP). Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) des „Maestro“-Systems kann an vielen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Die Bargeldmenge ist allerdings häufig auf umgerechnet ca. 100 bis 500 EUR pro Karte und Tag beschränkt. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist (Kamera oberhalb der PIN-Eingabe, baulich veränderter Karteneinfuhrschlitz). Zum Monatsende ist mit Bargeldengpässen an Automaten zu rechnen. Die Mitnahme von etwas Bargeld in EUR oder USD ist daher empfehlenswert.
Kreditkarten, insbesondere VISA und Mastercard, werden in den Städten weitgehend akzeptiert.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit gültigem Visum, s.u.
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens vier freie Seiten haben. Bei Reisen in mehrere Länder der Region sollten darüber hinaus noch weitere Seiten frei sein, da auch diese oft auf die Mindestseitenzahl achten.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise mit dem regulären Reisepass kein Visum. Eine Einreiseerlaubnis für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist beschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.

Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist hingegen ein gültiges Visum erforderlich. Auch wenn in Einzelfällen auf dem Luftweg (am Flughafen in Gaborone) die Einreise mit vorläufigem Reisepass ohne Visum gestattet wurde, wird wie auch für Aufenthalte über 90 Tage oder Arbeitsaufnahme die vorherige Einholung eines Visums und dazu die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Botsuana in Berlin dringend empfohlen, um keine Zurückweisung oder Ablehnung der Beförderung durch die Fluggesellschaft zu riskieren.

Minderjährige

Für Kinder unter 18 Jahren muss ein Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen.
Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder ein sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden. Alle Unterlagen sind ggf. mit amtlicher Übersetzung ins Englische erforderlich.

Die südafrikanischen „Immigration Regulations 2014“ enthalten u.a. neue Regelungen für Reisen von und mit Minderjährigen, die auch Reisende aus und nach Botsuana z.B. im Transit über den Flughafen Johannesburg betreffen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise zu Südafrika.

Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährungen dürfen zwar uneingeschränkt eingeführt, müssen aber deklariert werden.
Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 50 BWP, die von Fremdwährung auf den bei Einreise deklarierten Betrag begrenzt.

Die Einfuhr von Waffen wird äußerst restriktiv gehandhabt, ist nur für Jagdzwecke erlaubt und bedarf einer gebührenpflichtigen und auf vier Wochen begrenzten Einfuhrerlaubnis. Näheres hierzu kann bei der Botschaft der Republik Botsuana in Berlin oder dem jeweiligen Reiseveranstalter in Erfahrung gebracht werden.

Der botsuanische Zoll „Botswana Unified Revenue Service“ bietet u. a. Informationen zu Einfuhrverboten, zollfreier Einfuhr und Zöllen an.

Heimtiere

Informationen über die Einfuhr von Heimtieren erteilt die deutsche Botschaft in Gaborone.

Gesundheit

Impfschutz

Eine Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als ein Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet gefordert. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist ein Impfnachweis nicht erforderlich, auch nicht bei Einreise über Südafrika, Sambia oder Zimbabwe. Eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber hat im internationalen Reiseverkehr eine lebenslange Gültigkeit.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (ACWY - Konjugatimpfstoff) und gegen Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Siehe auch Malaria.

Ganzjährig besteht ein hohes Risiko im nördlichen Teil der Provinz North-West (inkl. der nördlichen Hälfte des Okavango-Deltas). In der übrigen Nordhälfte des Landes nördlich von Francistown besteht von Juli bis Oktober ein mittleres, von November bis Juni ein hohes Risiko. Ein mittleres Risiko besteht in der mittleren Landesregion südlich von Francistown, inkl. der Provinz Ganzi, einschl. des Nationalparks Central Kalahari Wildlife Reserve, der Stadt Francistown, Serowe und Bobonong. Ein geringes Malariarisiko besteht in der restlichen südlichen Landeshälfte. Gaborone und Tsabong sind malariafrei.

Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS

HIV/AIDS stellt in Botsuana ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

Schistosomiasis (Bilharziose)

In fast allen Süßwassergewässern Botswanas ist die Bilharziose endemisch (z.B. Limpopo und Molopo River, entlang des Okavango und des Chobeflusses). Das Baden, Tauchen und jeder andere Wassersport in Seen und Flüssen (auch im Sambesi) sollte daher unbedingt vermieden werden, siehe Schistosomiasis.

Anthrax

Immer wieder kommt es in Botswana zu lokalen und zeitlich begrenzten Ausbrüchen der Tierseuche Anthrax (Milzbrand). Kontakt mit erkrankten Tieren kann auch für Menschen gefährlich sein. Insbesondere Flusspferde und Büffel können betroffen sein.

Eine wirksame Präventionsmaßnahme ist, sich bei z.B. Fuß-Safaris von toten Tieren fern zu halten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Botswana ist grundsätzlich besser als in vielen anderen Ländern des Kontinents. Trotzdem ist sie mit südafrikanischen oder europäischen Verhältnissen nicht zu vergleichen. Bedenken Sie immer die Größe des Landes und die spärliche Besiedlung. Daher sind die Wege von einem Unfallort in eine Klinik immer langwierig. Besonders in den Touristenzentren Kasane und Maun ist eine medizinische Versorgung im Krankheitsfall nur sehr eingeschränkt erhältlich. Bitte informieren Sie sich daher vorher über Behandlungsmöglichkeiten vor Ort, wenn Sie mit Vorerkrankungen auf Reise gehen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung ab, z.B. bietet das in Maun ansässige Rettungsunternehmen Okavango Air Rescue einen für den Urlaub im nördlichen Botswana zeitlich befristeten Service (kostenpflichtig) an.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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