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Zoll
Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung
Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen nach Botsuana wird äußerst restriktiv gehandhabt, ist nur für Jagdzwecke erlaubt und bedarf einer gebührenpflichtigen und auf vier Wochen begrenzten Einfuhrerlaubnis. Näheres hierzu kann bei der Botschaft der Republik Botsuana oder dem jeweiligen Reiseveranstalter in Erfahrung gebracht werden.
Der botsuanische Zolldienst („Botswana Unified Revenue Service“) bietet u. a. Informationen zu Einfuhrverboten, zollfreier Einfuhr und Zöllen an.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erteilen die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin oder die Zollbehörden Botsuanas. Nur von diesen Stellen können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Weitere Informationen
Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung…