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Merkblatt für Passantragsteller
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Passantrag und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Das Antragsformular sowie wichtige Informationen zu biometrischen Lichtbildern finden Sie am Ende dieser Seite.
Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen zweifach (einmal im Original oder in beglaubigter Kopie und zusätzlich einmal in einfacher Kopie) vor:
- bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
- Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit)
- Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
- bei Passverlust: Vorlage Polizeireport
Minderjährige Passbewerber legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls einmal im Original und einmal in Kopie – vor:
- aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
- aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
- Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
- Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
Wichtig: Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit der Botschaft in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern
Botsuanische Urkunden bedürfen einer Apostille, die vom botswanischen Außenministerium in Gaborone erteilt wird. Andere ausländische Urkunden müssen entweder legalisiert werden oder mit einer Apostille versehen sein. Ob in Ihrem Fall eine Legalisation oder Apostille erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Hinweisen des Auswärtigen Amts: Internationaler Urkundenverkehr
Die Gebühren sind bei Antragstellung in Landeswährung (BWP) in bar zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft zu entrichten. Eine Zahlung in Euro sowie auch Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.
Grundgebühr + Auslandszuschlag für Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten) | 81,00 € |
Grundgebühr + Auslandszuschlag für Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 48 Seiten) | 103,00 € |
Grundgebühr und Auslandszuschlag für Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten) | 58,50 € |
Grundgebühr und Auslandszuschlag für Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 48 Seiten) | 80,50 € |
Ausstellung eines Kinderreisepasses (Gültigkeit: sechs Jahre, höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) Hinweis: Der Kinderreisepass wird von einigen Staaten nicht zur Einreise anerkannt. Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programme ist mit einem Kinderreisepass nicht möglich. | 26,00 € |
Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 60,00 € (für einen zehn Jahre gültigen Reisepass) bzw. 37,50 € (für einen sechs Jahre gültigen Reisepass) bzw. 13,00 € (Kinderreisepass) fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe beträgt etwa vier Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden.
Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung von Kinderreisepässen werden i.d.R. am selben Tag bearbeitet. Bei Eilbedürftigkeit können Sie auch einen bis zu einem Jahr gültigen, vorläufigen Reisepass erhalten, der am selben Tag ausgestellt werden kann.
Die Botschaft benachrichtigt Sie, sobald Ihr neuer Reisepass eingetroffen ist. Ihren Pass können Sie montags bis freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr persönlich abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke, Aufenthaltserlaubnisse) nach Entwertung zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.