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Leben und Arbeiten in Botsuana
Afrikanische Elefanten im Chobe Nationalpark, © picture-alliance / blickwinkel
Wichtige Informationen vorab
Eine der Hauptschwierigkeiten bei der Arbeitsaufnahme in Botsuana besteht in der Beantragung einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung („Work Permit“) bei der botsuanischen Einwanderungsbehörde („Immigration“). Es obliegt in der Regel dem Arbeitgeber, dieses Permit noch vor Einreise des Arbeitnehmers zu beantragen. Durch die botsuanischen Behörden wird dann zunächst geprüft, ob ein lokaler Arbeitnehmer mit ähnlichen oder gleichen Qualifikationen in Betracht kommen könnte. Auch als freiwilliger Helfer ist ein „Work Permit“ erforderlich, welches jedoch unter vereinfachten Bedingungen beantragt werden kann und nicht vorab vom Arbeitgeber eingeleitet werden muss.
Falls Sie die Absicht haben, sich aus beruflichen oder familiären Gründen für längere Zeit in Botsuana aufzuhalten, bieten auch folgende Homepages Informationen an:
- Verband binationaler Familien und Partnerschaften
- Bundesverwaltungsamt
- Bund der Auslandserwerbstätigen
Die aktuellen Einreisebestimmungen für Botsuana erfragen Sie bitte bei der Botschaft der Republik Botsuana in Berlin.