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Lebensbescheinigung und Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

01.12.2017 - Artikel

Rente

In Rentenangelegenheiten können die Auslandsvertretungen nur Rat und allgemeine Auskünfte erteilen. Renten- und andere Anträge auf Sozialleistungen können durch die Auslandsvertretung entgegengenommen und weitergeleitet werden. Einen guten Überblick über die Rentenversicherung bietet die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund. www.deutsche-rentenversicherung.de

Lebensbescheinigung

Mit der Lebensbescheinigung wird bestätigt, dass die in dem Dokument aufgeführte Person bei der Botschaft vorgesprochen hat.

Eine Lebensbescheinigung kann daher nur ausgestellt werden, wenn die betroffene Person mit einem gültigen Ausweisdokument (z.B.: Reisepass) bei der Botschaft vorspricht. Lebensbescheinigungen, die für Rentenzwecke in Deutschland benötigt werden, sind kostenlos. In der Regel wird jährlich eine Lebensbescheinigung von den deutschen Rentenversicherungen verlangt.

Bitte vereinbaren Sie auch für eine Lebensbescheinigung telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin.

Weitere Informationen

Bezeichnung

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Margit Hellwig-Bötte, Botschafterin

Ort

Gaborone

Land

Botsuana

Adresse

Queens Road 1079-1084, Gaborone (Main Mall).

Mehr dazu in unseren Datenschutzerklärungen

Postadresse

Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 315, Gaborone, Botsuana.

Abteilungen

In dringenden Notfällen (keine Visaangelegenheiten!) erreichen Sie den Bereitschaftsdienst der Botschaft unter: +267 71 300 139

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr

Feiertage

Kontakt

Telefon

+267 395 31 43

Fax

+49 30 1817 671 97

Website

Behördensprachen im Gastland: Englisch

Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.

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